Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Vereinsmodul
Stand: 10. August 2026 · Anlage zu § 15 der AGB, gilt ausschließlich für Vereine, die das Vereinsmodul bestellen.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Vertragspartner und Gegenstand
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO gilt zwischen dem Verein, vertreten durch eine hierzu berechtigte Person (nachfolgend „Verantwortlicher"), und der Andrzejewski, Mahnke, Hengelhaupt & Bornholdt Fussball-Performance GbR, Schwarzer Weg 14, 21244 Buchholz (nachfolgend „Auftragsverarbeiter"). Er wird mit Bestellung des Vereinsmoduls (§ 15 AGB) wirksam und gilt für die Dauer der Nutzung des Vereinsmoduls.
2. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, soweit sie im Vereinsmodul anfallen. Das Vereinsmodul dient der Verwaltung von Plätzen und Belegungen, von Spielterminen und Verlegungen, von Vereinsnachrichten sowie des Cafeteria-Dienstplans. Org-Nutzer wie Vorstand, Obmann, Platzwart oder Cafeteria-Team erhalten dabei keinen Einblick in die Daten einer Mannschaft: weder in Spielerlisten noch in Bewertungen, Anwesenheiten, Abwesenheitszeiträume oder Kontaktdaten von Spielern und Erziehungsberechtigten. Für die Verarbeitung innerhalb einer einzelnen Mannschaft bleibt der Auftragsverarbeiter unmittelbar Verantwortlicher gemäß der Datenschutzerklärung.
3. Kategorien betroffener Personen und Daten
Betroffen sind Trainer und Betreuer der Mannschaften sowie die Org-Nutzer des Vereins. Verarbeitet werden deren Name, E-Mail-Adresse und Vereins- oder Mannschaftszugehörigkeit sowie die im Vereinsmodul selbst angelegten Daten: Platz- und Belegungsdaten, Buchungs- und Verlegungsanträge, Termine, Vereinsnachrichten und Dienstplaneinträge.
Daten von Spielern und Erziehungsberechtigten gelangen auf einem einzigen Weg zum Verantwortlichen: Ein Trainer kann aus seiner Mannschaft heraus einen Anwesenheitsbericht als PDF erzeugen und diesen selbst weitergeben, etwa zum Abgleich der Mitgliederliste. Der Bericht enthält Namen, Trikotnummern, Anwesenheitsquoten und die Termine versäumter Trainings. Der Auftragsverarbeiter stellt dafür nur die Ausgabefunktion bereit; ob, wann und an wen ein solcher Bericht weitergegeben wird, entscheidet allein der Trainer. Eine automatische Übermittlung an den Verein findet nicht statt.
4. Weisungsgebundenheit
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Funktionsweise des Vereinsmoduls sowie dieser AVV gelten als generelle Weisung zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Weitergehende Einzelweisungen sind in Textform zu erteilen.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die in der Datenschutzerklärung (Punkt 8) beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (u. a. gehärteter Server, eingeschränkter SSH-Zugang, Firewall, automatische Sicherheitsupdates, verschlüsselte Verbindungen, tägliche automatisierte Backups mit Wiederherstellungstests) und hält sie während der Vertragsdauer aufrecht.
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter, wie in der Datenschutzerklärung (Punkt 7) beschrieben:
— Hostinger International Limited (Zypern, Serverstandort Frankfurt am Main) — Hosting der Plattform inkl. Datenbank
— Google LLC (USA) — Firebase Cloud Messaging, Push-Benachrichtigungen in der nativen App; Standardvertragsklauseln, ergänzend EU-US Data Privacy Framework
— checkdomain GmbH (Lübeck, Serverstandort Deutschland) — E-Mail-Versand
— Cloudflare, Inc. (USA) — Reverse-Proxy, Schutz vor Überlastungsangriffen und verschlüsselte Off-Site-Sicherung (Speicherbereich EU); Standardvertragsklauseln
Über die Verpflichtung weiterer oder den Austausch bestehender Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen mit angemessenem Vorlauf; der Verantwortliche kann aus datenschutzrechtlich relevanten Gründen innerhalb von zwei Wochen widersprechen.
7. Unterstützung, Meldepflichten und Kontrolle
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 15 bis 22 DSGVO) und meldet ihm jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden. Der Verantwortliche kann sich auf Anfrage von der Einhaltung dieses AVV überzeugen (Nachweise, Selbstauskünfte); eine Vor-Ort-Prüfung ist nach vorheriger Ankündigung möglich.
8. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Vereinsmoduls löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie auf Verlangen heraus, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, entsprechend den in der Datenschutzerklärung (Punkt 9) genannten Fristen.
9. Haftung
Für die Haftung der Parteien gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 82 DSGVO, sowie ergänzend § 9 der AGB.